Barrierefrei

Die aktuelle Position:

Charter-News

Yachting-News

Segelreisen

Tauchen

Kreuzfahrten

boot special

RSS-Newsfeed

Newsfeed für Ihre Website

News-Archiv 08

News-Archiv 07/06

News-Archiv 01/09

News-Archiv 02/09

In sailpress.com suchen:

Allgemein:

Startseite

About

Segel-Forum

Twitter

Downloads

Mobile

Links

Newsfeed abonnieren

Für Webmaster

Bookmarks

Sitemap

Presse

Kontakt

Impressum


2010: neue Gesetze und Regeln für Skipper

Skipper Hein muss funken können

Wenn Hein Blöd der Skipper ist, muss er ab sofort (2010) ein Funkzeugnis vorweisen können. Die Prüfung ist so easy, dass selbst eine Schiffsratte das auf die Reihe bekommt. Und mal Hand aufs Herz: Wer möchte schon mit einem Skipper segeln, der zu dämlich ist, im Notfall Hilfe zu holen?

Neu ab 2010: Funkschein ist nun Skipperpflicht

Berlin (SP) Zum Jahresbeginn 2010 haben sich einige Regeln und Gesetze für Wassersportler geändert. Eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Vorschriften stellt das geänderte Waffenrecht dar, das ein Überdenken der bisher an Bord gelagerten Seenotausrüstung für Wassersportler notwendig macht. Im Bereich der Seefunkzeugnisse ist die bisherige Übergangsregelung beendet: Ab sofort wird bei Verstößen abkassiert.

Geändertes Waffenrecht

Waffenbesitzkarten, auch für Signalpistolen, werden nur noch ausgestellt, sofern eine fachgerechte und sichere Aufbewahrung nachgewiesen werden kann. Das illegale Besitzen einer solchen Waffe wird künftig als Straftat geahndet.

Die Verschärfung des Waffengesetzes gilt auch für Signalpistolen Kaliber 4 (26,5 mm), wie sie noch oft auf Segelyachten verwendet werden. Auch hier muss eine fachgerechte Aufbewahrung gewährleistet sein. Hierzu benötigt der Skipper einen Tresor der Sicherheitsklasse B, etwa einen „Hamburger Kasten“, in dem er die Waffe während des Törn lagern darf. Liegt das Schiff längere Zeit im Heimathafen, muss die Waffe anderweitig gelagert werden (www.mediamaritim.de/blog/produkte/aufbewahrung-von-signalmitteln/#more-3859).

Das verschärfte Gesetz gilt auch für geerbte Waffen. Die Karte des Vorbesitzers überträgt sich nicht mehr automatisch auf den Erben. Hier ist die Waffe durch einen Fachmann unbrauchbar zu machen oder abzugeben. Eine Waffenbesitzkarte wird nur noch erteilt, wenn eine Notwendigkeit für den Besitz einer Waffe nachgewiesen werden kann. Das Abschießen von Signalen im Seenotfall stellt keine solche Notwendigkeit dar, hier können ebensogut ungefährlichere Signalgeber verwendet werden.

Deutschlands Nachbarländer schließen sich dieser Regelung größtenteils an, in Schweden ist das Mitführen von Schusswaffen an Bord von Motor- und Segelyachten sogar gänzlich verboten.

Seefunkzeugnisse

Ab dem 1.1.2010 wird ein Bußgeld erhoben, wenn der Schiffsführer / Skipper einer mit Funk ausgerüsteten Yacht nicht im Besitz eines SRC (Short Range Certifiate) beziehungsweise eines LRC (Long Range Certificate) ist. In Holland wird besipielswise seit langem streng kontrolliert. Wichtig: Isselmeer und Waddenzee /Wattenmeer gelten als Binnengewässer, also muss auch der entsprechende Funkschein (UBI) mitgeführt werden.

Wer noch ein Betriebszeugnis für Funker I besitzt, sollte es nicht umschreiben lassen: Denn es gilt im Gegensatz zum SRC oder LRC auch für Binnengewässer.

Mit der geänderten Sportseeschifferscheinverordnung vom 1. Mai 2008 trat eine Übergangsreglung in Kraft, nach der zunächst kein Bußgeld erhoben wurde. Bislang galt die Regelung, dass zur Ausübung des Seefunkdienstes mindestens ein Besatzungsmitglied im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses sein musste. Ab sofort wird also abkassiert, wenn der Skipper keinen Funkschein präsentieren kann.
Quelle: Premiumpresse / Mediamaritim