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Vorerst keine Gebühren für Seefunkgeräte

Düsseldorf (JoPr) Auch weiterhin wird für den Betrieb von Seefunkstellen wie UKW-Seefunkgeräten keine Gebühr erhoben. Das berichtet jetzt das Yachtmagazin Yachtfernsehen.com. Mehr bei www.yachtfernsehen.com.

Es wird amtlich: Frequenzuteilungsurkunde

Seefunk ist ein internationaler mobiler Funkdienst

Hamburg
(SP) Seefunk ermöglicht nach Angaben der Bundesnetzagentur terrestrischen Funkverkehr und Funkverkehr über Satelliten zur Übermittlung privater und schiffsdienstlicher Nachrichten zwischen Funkstellen an Land (Küstenfunkstellen / Küsten-Erdfunkstellen) und Funkstellen auf Schiffen (Seefunkstellen / Schiffs-Erdfunkstellen) sowie zwischen den Funkstellen auf Schiffen. Der Seefunkdienst leistet einen bedeutenden Beitrag zur Wahrung der Sicherheit der Schifffahrt und zum Schutz des menschlichen Lebens auf See. Er ist die Grundlage des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS). Rettungsgerätfunkstellen und Funkbojen zur Kennzeichnung der Notposition sind Bestandteil dieses Funkdienstes. Frequenznutzung und Anwendung bestimmter Betriebsverfahren sind national und international reglementiert. Zur Teilnahme am Seefunkdienst bzw. Seefunkdienst über Satelliten bedarf es einer Einzelfrequenzzuteilung. Für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem Seefunk ist die Außenstelle Hamburg der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) zuständig.

Seit dem 13. Juli 2005 ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RgTP) , die aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervorging, umbenannt in Bundesnetzagentur. Sitz ist Berlin.

Wer eine Seefunkstelle betreiben will, muss diese genehmigen lassen bei der

Bundesnetzagentur
Außenstelle Hamburg
Sachsenstraße 12 und 14
20097 Hamburg

Tel.: 040 23655-0
Fax: 040 23655-182

Internet: Bundesnetzagentur (externer Link)


Was beim Verkauf von Booten zu beachten ist

Wer sein Boot veräußert, muss die Zuteilungsurkunde mit einem Formblatt, dem Verzicht auf die Frequenzuteilung, zurückschicken.

Downloads

Dowload (extern): Antrag auf Frequenzzuteilung zur Nutzung für das Betreiben einer Seefunkstelle auf einem nicht funkausrüstungspflichtigen Schiff (pdf).

Download (extern): Verzicht auf die Frequenzzuteilung (pdf)

Weitere Informationen


Weitere Informationen zum Thema Seefunkanlagen
gibt es bei der Bundesnetzagentur (externe Downlaods):


Informationschbroschüre Seefunk, Stand Juni 2008 (pdf)

Neuinbetriebnahme von UKW-DSC-Funkanlagen (pdf)

Sendefrequenzen im UKW-Bereich (pdf)