Pyrotechnische Signalmittel
Alles über Pytotechnische Signalmittel
Feuerwerk, das Leben rettet
Die Auswahl an pyrotechnischen Signalen ist groß. Sie alle müssen trocken in leicht zugänglichen Behältern aufbewahrt werden.
Pyrotechnische Signalmittel sind Seenotsignale, die nur im Seenotfall verwendet werden dürfen. Konkret heißt das: Wenn angezeigt werden soll, dass Gefahr für Leib und Leben der Besatzung und daher die Notwendigkeit zur Hilfe besteht.
Es dürfen nur solche Produkte verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) zugelassen worden sind.
Zu unterscheiden sind Produkte, für die Abschussgeräte notwendig sind und solche, die ohne Gerät aus der Hand gezündet werden können. Signalmittel mit Abschussgerät fallen unter das Waffengesetz. Die Geräte können mehrfach verwendet werden. Hierzu gehören Signalgeber und Signalpistolen. Pyrotechnische Signalmittel, die einmalig aus der Hand abgeschossen werden können, fallen unter das Sprengstoffgesetz.
Seenotfeuerwerk: Rakete, Fackel, Signalgeber
Keine Vorschriften
Für den Wassersport in Deutschland gibt es für Seenotsignale keine Vorschriften, sondern nur Empfehlungen. Demzufolge werden eine Vielzahl von Signalen angeboten:
Signalraketen werden aus der Hand abgeschossen, senden ein intensiv leuchtendes Licht aus. Fallschirme bewirken, dass das Leuchtmittel nur langsam wieder zu Boden sinkt.
Handfackeln erzeugen Licht beim Abbrennen.
Rauchfackeln brennen unter starker Rauchentwicklung ab. Die Rauchschwaden sind bei Helligkeit besser zu erkennen als ein Lichtsignal.
Signalgeber – Ein Signalgeber ist ein Gerät, mit dem Leuchtsignale aus der Hand in die Luft geschossen werden. Die Signale haben verschiedene Farben und erreichen unterschiedliche Höhen.
Um Seenotsignalmittel und Signalpistolen erwerben zu können, sind Bezugsauflagen zu erfüllen.
1. Handsignale:
1.1 Handfackeln, Rauchfackeln, Rauchdosen, Unterklasse T1: Keine Auflagen für Personen über 18 Jahre.
1.2 Fallschirmsignalraketen, Signalraketen, Knallraketen, Unterklasse T2: Eintrag des sog. Befreiungs- und Sachkundevermerks in einem Segel- oder Motorbootführerschein. Der Eintrag erfolgt nach bestandener Prüfung über Seenotsignalmittel vor einem Führerscheinprüfungsausschuß. Vorbereitung zur Prüfung durch eine Bootsfahrschule.
2.Signalpistolen und Munition, Signalgeber und Munition:
2.1 Signalgeber und Munition, Unterklasse PM I: Frei verkäuflich an Personen über 18 Jahren.
2.2 Signalpistolen und Munition, Unterklasse PM II: Waffenbesitzkarte, ausgestellt von der zuständigen Ordnungsbehörde - Vorausssetzung Sachkundenachweis, Vorliegen eines Bedürfnisses, Nachweis des eigenen Bootes oder Chartervertrags, Versicherungspolice.
Sicherheitshinweise Überlassen Sie pyrotechnische Gegenstände niemals Kindern oder Personen, die mit den von diesen Gegenständen ausgehenden Gefahren nicht vertraut sind.
Seenotsignale dürfen nur im Seenotfall verwendet werden und nicht etwa als Feuerwerk, in Stadien oder bei Großveranstaltungen zu Showzwecken.
Pyrotechnische Gegenstände können nach Art und Einsatzzweck extreme Hitze entwickeln, Projektile ausstoßen oder explodieren. Verwenden Sie deshalb Seenotsignale nur im Freien und nicht in Innenräumen.
Studieren und befolgen Sie vor Gebrauch der Seenotsignale die produktspezifischen Bedienungsanleitungen und achten Sie darauf, daß die Produkte mit der BAM-Zulassung (Bundesanstalt für Materialforschung und –Prüfung) versehen sind.
Versuchen Sie nicht, mit pyrotechnischen Gegenständen zu hantieren, diese zu verändern oder umzubauen.
Bei unsachgemäßer Verwendung besteht die Gefahr tödlicher oder lebensgefährlicher Verletzungen mit möglicherweise bleibenden Schäden.
Gebrauchsanweisungen
Für alle Seenotsignale gilt:
1) Auf freies Schussfeld und ausreichenden Abstand zu brennbaren Objekten achten.
2) Aufsteigende Signale mit gestrecktem Arm senkrecht über dem Kopf in Schußrichtung abfeuern.
3) Niemals auf Menschen, Tiere und Objekte richten, und nicht mit Körperteilen vor die Mündung kommen.
4) Nicht an Versagern hantieren, sondern diese über Bord werfen.
Aufbewahrung und Lagerung
Seenotsignale sind während der Fahrt kühl, trocken und leicht zugänglich in unverschlossenen Behältern aufzubewahren. Sie sind im Hafen und an Land gleichfalls kühl und trocken sowie dem Zugriff Unbefugter und Kinder entzogen, aufzubewahren.
Transport und Verlust
Seenotsignale dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden.
Beim Führen einer Signalpistole (Transport ungeladen) sind der Personalausweis, Pass oder Dienstausweis und die Waffenbesitzkarte mitzuführen.
Der Verlust von Seenotsignalen oder Signalpistolen ist der zuständigen Ordnungsbehörde unverzüglich zu melden.
Verbrauchsdauer
Die Verbrauchsdauer von Seenotsignalen beträgt bei sachgemäßer Lagerung, soweit nicht anderes vermerkt, drei Jahre. Damit die Funktionsfähigkeit gewährleistet ist, sind das Herstellungsdatum und die Verbrauchsdauer zu beachten und auf Korrosion und Beschädigungen zu achten.
Feuchtigkeit, Korrosion, hohe Lagertemperaturen und mechanische Beschädigungen verkürzen die Verbrauchsdauer von Seenotsignalen und machen sie eventuell gefährlich. Überlagerte Seenotsignale sind dem Handel zurückzugeben oder Delaborierbetrieben zuzuführen. Sie dürfen nicht als Feuerwerkskörper verwendet werden.
Seenotmunition für Kleinstboote
Kleinsportboote
Als persönliche Ausrüstung in Verbindung mit der Rettungsweste und für Kleinsportboote wird empfohlen:
Signalgeber und Munition, Steighöhe ca. 50 Meter, Leuchtdauer fünf Sekunden. Die Lichtstärke variiert je nach Farbe zwischen 3000 bis 10 000 Candela (cd).
Nicosignal, Steighöhe ca. 80 Meter, Leuchtdauer ca. vier Sekunden, Lichtstärke je nach Farbe 3000 bis 10 000 cd.
Signalpistole Kaliber 4
Nicht mehr überall gerne gesehen
Signalpistolen in Kaliber 4 sind als Alternative zu den Handsignalen bei Wassersportlern sehr beliebt. Diese Pistolen sind einfach zu bedienen. Sie können mit einer Hand abgeschossen werden, während man sich mit der anderen Hand fest halten kann. Man kann z.B. auch ein Achtungssignal damit verschießen.
Folgende Patronen können aus der Signalpistole abgeschossen werden:
Fallschirmsignalpatronen, Kal. 4, rot oder weiß, Steighöhe 300 Meter, Lichtstärke 15000 cd, Leuchtdauer 30 Sek.,
Einzelsternpatronen Kal. 4, rot, weiß, grün, gelb, Steighöhe 120 Meter, Lichtstärke je nach Farbe 10000 bis 40000 cd, Leuchtdauer ca. acht Sekunden,
Knallpatrone Kal. 4, Steighöhe 120 Meter, Knallstärke 170 db.
Nicht allen Ländern sind Signalpistolen erlaubt, [mehr]
Quelle: Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR)
Signalpistole - in Schweden verboten
Signalpistole - nicht in mehr in Schweden erlaubt
Seenot-Signalpistole Kaliber 4
Keine Signalpistolen mehr nach Schweden
Hamburg (SP) Wie das Schwedische Generalkonsulat nach Angaben der Kreuzer-Abteilung in Hamburg mitteilte, werden keine Einfuhrgenehmigungen für Seenot-Signalpistolen an Bord von Sportbooten durch die schwedischen Polizeibehörden mehr erteilt.
Die Kreuzer-Abteilung des DSV hat sich unter Hinweis auf die Empfehlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur Sicherheitsausrüstung von Sportbooten an das Konsulat gewendet, um diese der Sicherheit abträgliche Verwaltungspraxis in Schweden zu überprüfen und das Mitführen von Seenot-Signalpistolen wieder zu ermöglichen.
