Die aktuelle Position: Charterbescheinigung
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Mai 2008: Chartern ohne Führerschein ist weiter erlaubt
Berlin (SP) Charterunternehmen können in geeigneten Revieren Sportboote vermieten, ohne dass der Mieter im Besitz des amtlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Nach einer mehrstündigen Einweisung wird eine Charterbescheinigung ausgestellt - danach steht dem Freizeitvergnügen nichts mehr im Wege. Zu diesen Revieren zählen unter anderem Stör, Müritz-Elde-Wasserstraße (MEW), Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) und Lahn. Diese Charterbescheinigung ist kein Ersatz für den normalerweise notwendigen Führerschein. Darauf wies das Bundesverkehrsministerium hin.
Infos:
www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/index.html
Bundesverkehrsministerium, WassersportMerkblatt: Mieten von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen (PDF)
Charterbescheinigung und Einweisung (PDF)
Binnenschifffahrtsstraßen, die mit Charterbescheinigung befahren werden dürfen (1, PDF)
Binnenschifffahrtsstraßen, die mit Charterbescheinigung befahren werden dürfen (2, PDF)
Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften (PDF)